Betrug im Affiliate Marketing Teil 2
Im ersten Teil von Betrug im Affiliate Marketing ging es um die Maschen und Möglichkeiten von Publishern, Agenturen und Advertiser hinters Licht zu führen.
Nun hat ein Publisher ein Blogbeitrag veröffentlich, in dem er von seiner Erfahrung erzählt, bei der eine Agentur sich anscheinend einiges Erlaubt hat. Durch einen Zufall auf das Thema gebracht, hat sich Andreas sich näher mit der Sache beschäftigen müssen, schliesslich ging es hier um nicht bezahlte Provisionen ud falsche Abrechnungen.
Hauptthema des Beitrages ist die falsche, oder sogar nicht vorhandene Zuteilung von Affiliate-Provisionen. Viele Programme führen ein Staffelmodell, bei der Publisher, die mehr Sales generieren, auch eine höhere Provision erhalten.
Grob umrissen geht es in seinem Bereicht darum, dass anscheinend es Agenturen gibt, die die Provisionen nicht auszahlen, aber diese Provision dem Merchant in Rechnung stellen. Dabei verliert der Publisher, weil ihm die Provision vorenthalten wird, das Netzwerk, weil seine 30% natürlich auch flöten gehen und der Kunde, weil er Provision bezahlen muss, die gar nicht ausgeschüttet wurde.
Hierbei spielt auch eine große Rolle, ob der Merchant / Advertiser direkt als Auftraggeber im Netzwerk drinsteht oder nicht. Denn wenn ja, muss er sich stets um die Aufladung des Kontos kümmern, und bekommt in dem Fall mit, welche Provisionen wirklich bezahlt wurden. Wenn eine Agentur als Vertragspartner beim Netzwerk hinterlegt ist, besteht die Möglichkeit, dass der Kunde nicht erfährt, welche Summen nun wirklich übergeben wurden.
Ich empfehle meinen Kunden stets, selber als Auftraggeber bei den Netzwerken eintragen zu lassen. Dies hat mehrere Gründe.
Erstens bin ich nicht gewillt in Vorleistung zu gehen. Obwohl man es nicht erwartet, kann sehr wohl vorkommen, dass der Kunde seine Zahlungen an die Agentur aus verschiedenen Gründen zurückhält oder auch gar nicht mehr zahlen kann. In dem Fall tritt die Agentur in die Schuld ein.
Zweitens ist es für den Kunden auf komfortabler, denn sollte ein Agenturwechsel stattfinden, kann man den Account einfach an die nächste Agentur übergeben. Ansonsten gehört ja der Account der Agentur und nicht dem Kunden.
Die dritte und wohl wichtigste Vorteil für den Kunden, warum er auf jeden Fall als Auftraggeber auftreten sollte ist eine Eigenart des Handelsvertreterrechtes. Hier gibt es einen sogenannten Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters. Dies bedeutet, bei einer ordentlichen Kündigung des Vertrages mit einer Agentur, kann die Agentur, soweit diese als Vertragspartner bei einem Netzwerk das Konto im Namen des Kunden führt, eine Ausgleichszahlung für die Überlassung des Affiliate-Kontos vom Kunden verlangen. Dies hängt von der Dauer der Zusammenarbeit ab, kann sich allerdings schnell in die Tausende gehen. Das das Ganze legal. Nur bei einer außerordentlichen Kündigung zieht dieses Recht nicht… nur wissen das die meisten Programmbetreiber nicht.
Auf jeden Fall ist der Beitrag von Andreas über Betrug bei Affiliateagentur(en) lesenswert. Wie Markus Kellermann bereits in seinem Kommentar erwähnt. Auf Dauer können nur die überleben, die transparent und ehrlich arbeiten…
Irgendwie bekommt Herr Bscheid wieder mal Wasser auf seine Mühlen, was seine Aussage über Affiliate Marketing betrifft…leider.
Nachtrag 22.11.2011
Sehr lesenswert und informativ zu diesem Artikel ist der neue Beitrag von Karsten auf 100pp zum Aktuellen Thema und Haftungsfragen bei Fraud.
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