Neue Betrugswelle durch Eigenbuchungen?
Nun gibt es also eine weitere offizielle Art von Affiliate Betrug.Das Landesgericht Berlin hat nun entschieden (Urt. v. 23.10.2008 – Az.: 32 O 501/08) :
Ein Affiliate, der durch Eigenbuchungen Provisionen vom Netzwerk oder Merchant kassiert, verhält sich vorsätzlich Vertragswirdrig.
Und ob das nicht ausreicht, macht er sich zudem nach § 263 StGB auch noch strafbar.
Es darf darüber nachgedacht und diskutiert werden, welcher Schaden nun durch Eigenbestellungen durch einen Publisher enstehen könnte.
Auszug aus dem Urteil:
Darin liegt zugleich ein Betrug (…).
Die der vorstehend erläuterten Marketing-Idee entsprechende Vorstellung (der Irrtum) der Verfügungsklägerin dahin, dass es sich bei den von der Verfügungsbeklagten als Partner vermittelten Buchungen sämtlich um solche ausstehender Dritter gehandelt hat, hat die Verfügungsbeklagte zumindest bewusst aufrechterhalten. Soweit in diesem Zusammenhang Provisionen ausgezahlt bzw. freigegeben worden sind, liegt darin eine Vermögensverfügung zum Nachteil der Verfügungsklägerin, aus der ihr jedenfalls insoweit, als die Provisionen den jeweiligen Buchungswert überschritten haben, auch ein entsprechender Schaden erwachsen ist.Somit darf sich der Affiliate auch auf zivil- und strafrechtliche Folgen „freuen“.
Subjektiv betrachtet finde ich das Verhalten eines Affiliates, der einfach nur diese Möglichkeit für sich selber nutzt nicht verwerflich. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man kontinuierlich wirklich Unsummen allein durch Eigenbestellungen verdienen kann. Die hochprovisionierten Produkte / Dienstleistungen wie Handyverträge oder Versicherungen sind Einmalkäufe, die nicht ständig wiederholt werden können.
Es ist eher selten dass die Provisionierung über dem Buchungswert des Produktes liegt. Dies erfolgt meist doch bei Leadprogrammen, wie eine Autoversicherung, die z.B. für die Anfrage/Vergleich (=Datengenerierung) bereits eine Provision zahlt, und bei einem Antrag noch ein mal. Es sollte eigentlich nicht vorkommen, dass ein Programm eine Provision auszahlt, obwohl dort Waren erworben werden können, die an Wert deutlich unter dem Provisionswert liegen.
Es ist eigentlich schon fast strafbar, wenn ein Programm eine feste Provision auslobt, z.B. 10 EUR/ Sale, obwohl auf der Seite Kugelschreiber für 99 cent gekauft werden können. Dies verleitet sicherlich den einen oder anderen schwarzen Schaf dazu, es auszunutzen. Die Frage ist aber, ob da doch nich eher die Schuld bei dem Mitarbeiter zu suchen ist, der sowas nicht vorhergesehen hat, und so die Möglichkeit des Betruges geschaffen hat.
Momentan ist bei den meisten Merchants in der Programmbeschreibung kein expliziter Ausschluss der Bestellungen durch den Publisher sichtbar. Es obliegt dem Merchant und / oder den Netzwerken, nun sich zu entscheiden, inwieweit sie dies unterbinden oder ausdrücklich erlauben. Ich weiss nicht inwieweit es rechtswidrig ist, bei der Programmbeschreibung einen dementsprechenden Passus einzufügen, das unmißverständlich klar macht, ob und in welcher Form diese Art von Salesgenerierung erlaubt oder unterbunden wird. Möglichkeiten, um schwarzen Schafen das Handwerk zu erschweren gibt es:
Für Waren, bei dem es um Kaufabwicklung geht, hat sich die prozentuelle Vergütung sehr gut bewährt. Hier wird sichergestellt, dass die ausgeschüttete Provision keinesfalls höher liegt als der Buchungswert. Zudem besteht immer noch die Möglichkeit, die Namen der Publisher bei einer Bestellung mit dem Bestellnamen abzugleichen, und somit für ein Automatismus zu sorgen, das Eigenbestellungen erst gar nicht zulässt.
Wie gesagt, es sollte dem jeweiligen Merchant überlassen werden, inwieweit er diese Form von Salesgenerierung unterbinden möchte. Grob ausgedrückt: Sale ist Sale! Die Dienstleistung oder das Produkt, für das eine Provision (Werbekostenzuschuss) gewährt wird, wurde in Anspruch genommen. Auf Grund der Tatsache, daß im Normalfall ein Publisher keine Unsummen über seine eigenen Handlungen erreichen kann, sollte diese Devise auch so gelten.
Reicht es denn nun nicht mehr aus, nach Betrügern zu suchen die fingierte Sales generieren, die Clickprogramme durch Robots betrügen oder durch Scheinangaben Leadprogramme manipulieren wollen? Muss jetzt auch schon der wirklich zustandegekommener Sale überprüft werden, ob das auch noch von der richtigen Person gekauft, ausgefüllt oder bestellt wurde?
Es ist immer gut auf der Hut zu sein und Betrüger zu entlarven. Irgendwo sollte aber auch mal ein Schlussstrich gezogen werden.
Nachtrag vom 05.12.2009: Gerade hat sich ein Merchant offen zu Eigenbuchungen bekannt. Rabenschwarz-Kaffee hat kein Problem damit, wenn Publisher Eigenbestellungen generieren
Natürlich gibt es Bereiche, in denen man das kritischer sehen muss. In unserem Fall ist es kein Problem, wenn ein Publisher seinen persönlichen Kaffeebedarf über seine Partner-ID deckt oder die Geschenkpakete für seine Geschäftspartner darüber bestellt.