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Vergütungsprobleme bei Glücksspiel – Partnerprogrammen?

Das Bewerben von Glückspiel-Partnerprogrammen ist verboten. Das ist bereits bekannt. Auf vielen Seiten wird darüber berichtet und zwischenzeitlich muss das auch jeden Publisher erreicht haben.
Ein prominenter „Opfer“ dieses Staatsvertrages ist Tipp24, der die letzten Jahre sehr erfolgreich bei affili.net und co. ein Partnerprogramm betrieben hat. Mittlerweile wurde das Programm eingestellt.

Doch genau an der Stelle, an dem diese Epoche der Partnerprogramme für Glücksspielseiten endet, beginnt ein anderes Problem seinen Anfang. Denn nun steht ein Programm in der Bringschuld, das eigentlich ja gar nicht mehr existiert.
Ich schreibe hier natürlich von der Provisionierung. Die Partnerprogramme von Glücksspielseiten boten meist eine Einmalprovision für die Anmeldung und eine Lifetimevergütung an. Die Lifetimevergütung bezog sich meist auf die eingezahlte Summe des angemeldeten Spielers und lief entweder über einen Zeitraum von 1-2 Jahren, oder gar so lange, wie der Spieler angemeldet war. Dies war natürlich eine lukrative Angelegenheit für jeden Publisher.
Das war mitunter ein Grund, warum diese Programme solchen Abstatz unter den Publishern gefunden haben.
Nun hat sich die Sachlage geändert. Die Publisher generierten Neuanmeldungen, hinsichtlich der attraktiven Provisionszahlungen. Nun musste das Programm eingestellt werden. Und hier beginnt das Dillema. Denn wie wird nun mit den Provisionszahlungen für die Publisher wohl umgegangen? Schliesslich sind sie ja einen bindenden Vertrag mit dem Programmbetreiber eingegangen und haben ihren Teil des Vertrages erfüllt.
Werden nun die Provisionen, so wie im Vertrag festgehalten, auf Lifetime weiter vergütet? Wird eine Lösung, die beide Seiten akzeptieren, gefunden? Denn auch wenn das Programm nicht weiter beworben werden darf, hat die jeweilig Glücksspielseite ja schliesslich seine Spieler nicht verloren, und verdient weiterhin Geld mit diesen Usern.
Oder ist das gar auch gesetzwidrig, die Zahlungen für Leistungen aufrecht zu erhalten, da diese sich ja auf ein Zeitraum beziehen, in dem das Werben noch erlaubt war? Und wenn diese Zahlungen noch rechtskräftig und legal sind, wie funktioniet denn das Tracking, wenn es offiziell kein Partnerprogramm mehr gibt? Wurden diese Sachen überhaupt durchgedacht? Oder wurde das Programm einfach nur eingestellt?

Zusammenfassend liegt die Brisanz der Sache auf der Hand:
Die ehemaligen Programmbetreiber haben User bekommen, über die sie Geld verdienen. Dafür müssten sie Provisionen zahlen. Zahlen sie nicht, verstoßen sie gegen ihre Verträge. Zahlen sie, verstoßen sie wahrscheinlich gegen gültige Gesetzesvorgaben und müsse hierzu weitehin ihr Tracking aufrechterhalten, den es eigentlich ja gar nicht geben dürfte.

Es bleibt abzuwarten, welche Lösungsvorschläge diesbezüglich den Publishern angeboten werden.

1 Antwort to “Vergütungsprobleme bei Glücksspiel – Partnerprogrammen?”

  1. Jan sagt:

    Aktuell ist das bewerben von Glücksspiel Partnerprogrammen allerdings nicht mehr verboten, da der alte Glücksspielvertrag nicht verlängert wurde und der neue noch auf sich warten lässt. In Zukunft wird dann aber Werbung für Glücksspiel nur noch für Partnerprogramme erlaubt sein, deren Anbieter eine gültige Lizenz in Deutschland vorweisen kann.

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