Änderung der Affilinet AGB’s
Letzte Woche erhielt ich gefühlte 100 Emails von Affilinet, dass sich die AGB’s geändert haben.
Was aber genau hat sich geändert? Ich habe keine Lust die alten und neuen AGB’s nebeneinander zu setzen. Daher hier die Zusammenfassung der wenigen wichtigen Punkte der Änderungen.
1. Neue Ratenänderungen müssen 5 Werktage im Voraus den Publishern und Affilinet mitgeteilt werden. (Gem. Code of Conduct des BVDW)
Wird sicherlich machbar sein, doch sehe ich kein Grund dazu, bei einer Provisionserhöhung 5 Tage zu warten, bevor diese greift. Ich denke bei einer positiven Änderung kann man dies auch in kürzerer Zeit umsetzen.
2. Transparenz über Trackingverfahren und Mitteilung bei Veränderungen des Trackings 2 Monate im Voraus.
Ok, dieser Satz ist mehr als schwammig. Was heisst hier Transparenz im Trackingverfahren? Schliesslich baut der Advertiser ja das Tracking von Affilinet ein, sodass dieser sehr wohl weiss, wie das Tracking funktioniert.
Das mit den veränderungen 2 Monate im Voraus wird auch kaum umsetzbar sein. Denn wenn ich mit einem Kunden eine Cookieweiche einrichten möchte, oder eben vom normalen auf Basket-Tracking umsteigen will, werde ich wohl kaum damit 2 Monate warten.
In der Praxis ist der Punkt kaum umsetzbar.
3. Zum Erfassen von Transaktionen über mobile Endgeräte, muss cookieloses Tracking ermöglicht sein.
Gut, das verstehe ich, anders funktioniert es wohl auch kaum, wenn mobile Endgeräte keine Cookies zulassen.
4. Die Kündigungsfrist ändert sich auf 3 Monate zu Ende eines Quartals.
Also muss ich im schlimmsten Fall mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten rechnen. Damit bindet Affilinet seine Kunden wohl extrem lang an sich, aber das kennen wir bereits aus den anderen Netzwerken.
5. Bei Rechtsverstößen durch den Advertiser haftet dieser selbst und affilinet kann eine durch das Gericht zu prüfende Vertragsstrafe verhängen.
Gut, dieser Punkt ist nicht neu, doch jetzt genauer formuliert. Wobei die „durch das Gericht zu prüfende Vertragsstrafe“ genauso ungenau formuliert ist, wie die „Rechtsverstöße“, was man darunter auch immer verstehen mag. Will damit Affilinet auch bereits eine Vertragsstrafe verhängen, wenn der Kunde z.B. gegen Lizenzrechte bei Bildern verstößt?
Ich werde versuchen bei Affilinet genauere Auskünfte zu bekommen, und werde dies euch gern hier mitteilen.
PS: Affilinet bietet die Möglichkeit, die neuen AGB’s NICHT zu akzeptieren, allerdings behält sich Affilinet dann die Beendigung der Zusammenarbeit vor.
Keine Antworten to “Änderung der Affilinet AGB’s”
Trackbacks/Pingbacks
- Affiliate Auslese Januar 2014 | Projecter GmbH - […] Affilinet hat im Januar seine AGBs angepasst. Da so eine AGB-Anpassung zumeist sehr schwer nachzuvollziehen ist, hat sich Tibor…
- Affilinet Statement zu den neuen AGB-Änderungen | kolumne24 | Kolumne24.de - […] habe ich die Änderungen in den AGB’s von Affilinet aufgegriffen und die wichtigsten Punkte kurz […]
Einen Kommentar schreiben