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Lappan Verlag – Abmahnung wegen Heinz Erhardt

Und wieder eine Abmahnung, diesmal vom Verlag Lappan GmbH (wie immer bekommt auch der Abmahnende ein Link) wegen Gedichte von Heinz Erhardt.

Die witzigste Abmahnung des Jahres, wird dieser Fall zwar nicht werden, aber trotzdem eine interessante Geschichte.

Der Verlag Lappan besitzt die Rechte an diversen Gedichten und Werken von Heinz Erhardt. Das ist der gute Mann, der von 32 Jahren starb, und seinerzeit eine ganze Nation mit seinen Wortklaubereien und dem Sinn für die feine Ironie begeistert hat.

Nun ist es auch so dass diese Werke von sehr vielen Bloggern gern genutzt werden, und auch Foren und Communities bedienen sich auf dem Gedankengut des ehemaligen Volks-Witz-Barden.

Und natürlich denkt sich keiner was dabei, denn schliesslich ist das Gedankengut, welches uns allen zu steht.

So denkt der Verlag Lappan allerdings nicht. Wozu hat man schliesslich die Rechte an den Werken von Heinz Erhardt, wenn es sich damit nicht zusätzlich Geld verdienen lasse?

Und aus diesem Grund geht der Verlag her, und fängt an, jeden Blog, der mehr als nur ein Kurzzitat verwendet abzumahnen und 600 EUR pro Mahnung abzusahnen.

Interessant hier noch zu erwähnen, dass die Abmahnkanzlei KSP (Dr. Seegers, Dr. Frnakenheim) auch gegen Blogs wegen „unberechtigter Nutzung von URL-Texten“ (JuraPortal24.de) vorgeht.

Eine sehr lukrative Geschichte, muss ich gestehen, denn Heinz Erhardt war auch für seine zwar spassigen, doch relativ kurz gehaltenen Spontan-Gedichte bekannt.

Weitere Quellen zum Thema Abmahnung Heinz Erhardt Lappan Verlag und KSP findet ihr bei Heise.de, JuraPortal24.de und rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de.

Falls ihr nicht wisst wer der Lappan Verlag ist… bei Comic-Freunden ist er sehr bekannt, u.a. mit den Ulli Stein Comics.

 

4 Antworten to “Lappan Verlag – Abmahnung wegen Heinz Erhardt”

  1. Jan sagt:

    Ich wurd auch schonmal abgemahnt… sogar noch zu guten alten Offline-Zeiten, während meiner Ausbildung. Sehr lustige Geschichte, bezog sich auf unser kleines Ladengeschäft. Schaufenster angeblich nicht ordnungsgemäß ausgepreist.
    Ich frage mich nur immer noch wie die darauf gekommen sind, dass ich der Inhaber des Geschäfts war. Immerhin stand der Inhaber, so wie es vorgeschrieben is an der Eingangstür…
    Und ich als Azubi war das garantiert nicht ^^
    Hab auf mein Antwortschreiben hin allerdings auch keine Aufklärung bekommen.

  2. Ist doch keine Abmahnung! sagt:

    Das ist keine Abmahnung, wie Markus Kompa bei Heise online schreibt. Siehe hier: http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Es-war-KEINE-Abmahnung/forum-206425/msg-20575991/read/

    Hier werden lediglich anwaltliches Honorar bezogen auf den Schadensersatz berechnet (ca. 50 Euro) und nicht wie sonst üblich mehrere hundert Euro für die Unterlassungserklärung.

    Und wenn ein Verlag für viel Geld die Rechte an den Gedichten oder Texten eines Autors erwirbt, dann hat er auch das „ausschließliche“ Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht. Wo ist also das Problem? Wer anderer Leute Texte klaut muss halt bezahlen, wenn er ertappt wird. Wie bei jedem anderen Diebstahl auch 🙂

  3. Frosch sagt:

    Auf der Heise Seite (link oben ) wird leicht korrigiert :

    Korrektur: Bei den Schreiben der KSP handelt es sich offenbar nicht (wie hier ursprünglich stand) um Abmahnungen, sondern um Schadensersatzforderungen, in denen die Kanzlei mit einer Abmahnung droht. Eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung könnte nach Einschätzung von Rechtsanwalt Markus Kompa noch deutlich teurer werden, da deren Kosten zur Schadensersatzforderung dazukommen

  4. Andreas sagt:

    Willkommen im Club! Die Flatterte bei uns letzte Woche rein. Der gute Heinz würde sich im Grabe umdrehen, wenn er das wüsste.

Trackbacks/Pingbacks

  1. Lappan mahnt Heinz-Erhardt Gedichte im Netz ab | Medienkultur Blog : medialkultur - [...] vermutet, dass das Vorgehen von Lappan damit zu erklären ist, dass der Verlag seine gekauften Rechte nun monetarisieren möchte.…

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