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Knebel-Klausel bei den Affiliate-Netzwerken?

Ein aktuelles Thema poppte unlängst bei mir auf. Eine unserer Kunden wünscht die Zusammenführung seiner Programme in ein Netzwerk. Aus strategischen Gründen hat sich dieser Kunde entschlossen, seine verschiedenen Plattformen nur noch über ein Affiliate Netzwerk auszuspielen.

Wie gewohnt, gingen die Kündigungen der Netzwerke raus. Eine Antwort eines Netzwerks hat mich aber überrascht:

„…Wir möchten darauf hinweisen, daß der Kunde unsere AGB’s unterschrieben hat, sodaß er mit den Top 20 seiner Publisher in unserem Netzwerk weder während der Zusammenarbeit mit uns und darüber hinaus weitere 2 Jahre nicht über ein anderes Netzwerk angehen und mit ihnen zusammenarbeiten darf…“

Einerseits verstehe ich natürlich die Netzwerke, denn die Publisher sind ihr Kapital. Durch die Publisher generieren sie ihre Umsätze und natürlich sieht kein Netzwerk gerne, wenn Publisher abwandern. Es gab in der Vergangenheit auch (sehr unglücklich gestaltete) Versuche von Netzwerken, die Publisher durch Knebel-Klausel und horrende Strafen davon abzuhalten, Netzwerkübergreifende Programme über andere Netzwerke zu bespielen. Das Ergebnis was stets dasselbe. Die Publisher haben alle ihre Programme beim jeweiligen Netzwerk gekündigt und sind zu einem Mitbewerber gegangen.

Während eines laufenden Partnerprogramms kann ich auch nachvollziehen, dass die Netzwerke alles daran legen, die bestehenden Publisher nicht zu verlieren. Und ich kann auch nachvollziehen, dass durch eine AGB-Regelung verhindert werden soll, dass der Programmbetreiber aktiv die Publisher auffordert, das Netzwerk zu wechseln. Allerdings ist hier die Problematik, daß Publisher frei entscheiden können, wo sie ein Partnerprogramm bewerben, soweit diese nicht Exklusiv nur in einem Netzwerk zu finden ist. Und diese Freiheit kann durch AGB’s nicht beschränkt werden.

Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, wie es rechtens sein soll, ein abwanderndes Partnerprogramm dazu zu zwingen, die Geschäftsbeziehung zu einem Publisher nur deswegen aufzugeben, weil das Netzwerk das Partnerprogramm nicht mehr führt. Der Advertiser hat hier wohl keine andere Wahl, zumal das Programm auch nur noch über ein einzelnes Netzwerk gehen wird, die Publisher eben über diesen zu verwalten und zu betreuen. Und auch wir als Agentur können Publishern, mit denen wir teilweise in mehreren Dutzend anderen Programmen zusammenarbeiten, wohl kaum die Bewerbung des Programm verbieten, nur weil ein AGB eines ehemaligen Netzwerkes dies verhindert.

Ich bin kein Jurist, aber ich glaube nicht, dass so eine Klausel über der Zusammenarbeit hinaus Wirkung zeigen kann, zumal das scheidende Netzwerk hierdurch auf die Wirtschaftlichkeit eines Partnerprogramms im erheblichen Maße einfluss nimmt. Unabhängig davon, dass ob mit oder ohne diese Publisher dieses Netzwerk so oder so keine Umsätze mehr mit diesem Advertiser fährt.

Wie seht ihr dies? Welche Erfahrungen habt ihr in so einer Situation gemacht? Gerne kommentieren.

3 Antworten to “Knebel-Klausel bei den Affiliate-Netzwerken?”

  1. Michael Jung sagt:

    Aus eigener Erfahrung kann ich auch nur sagen, dass es wettbewerbswidrig ist. Man kann nämlich nicht jmd zur Zusammenarbeit zwingen.

  2. Tanja Jung sagt:

    Ich denke auch, dass es wettbewerbswidrig wäre. Ich würde mich generell an einem Anwalt wenden und mehr Infos anfordern

  3. Nika sagt:

    Klingt für mich ebenfalls Wettbewerbswidrig. Wäre mir auch neu, dass man jemand zur Zusammenarbeit zwingen kann, wenn es sich nicht um ein genaues Auftragsvolumen handelt. Da ich auch kein Jurist bin, wäre es auf jeden Fall interessant zu wissen, wie die Sache ausgeht.

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