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Affilinet Statement zu den neuen AGB’s

Kürzlich habe ich die Änderungen in den AGB’s von Affilinet aufgegriffen und die wichtigsten Punkte kurz erläutert.

Da die Punkte mir aber zu ungenau vorkamen, habe ich direkt bei Affilinet nachgefragt, und gebeten, die einzelnen Punkte nochmals etwas weiter zu erläutern.

Anita Koziol, Director International Marketing, war so freundlich mir ein kleines Interview bezüglich meiner Fragen zu geben, welches ich euch hier gerne präsentieren möchte. Im Anschluss zu jeder Frage gebe ich nochmal in guter Develey-Manier noch ein wenig Senf dazu.

Kolumne24:

Hallo Anita, zuerst vielen Dank für deine Zeit und deine Bereitschaft, auf meine Fragen einzugehen. Fangen wir doch direkt mit dem ersten Punkte an. Neue Ratenänderungen müssen Affilinet und den Publishern 5 Werktage im Voraus mitgeteilt werden. Bezieht sich das auf alle Änderungen? Oder nur auf die langfristigen? Meiner Meinung nach sind kurzfristige Aktionen mit dieser Methode dann nicht mehr praktikabel, auch hinsichtlich der Mitbewerber.

Affilinet:

Zunächst einmal vielen Dank für dein Interesse, Tibor, mehr Hintergründe zu unseren AGB zu erfahren. Es geht bei den Änderungen im Wesentlichen darum, die Partnerschaft zwischen Publishern und Advertisern auf ein neues Niveau zu heben, so dass beide Partner auf Augenhöhe miteinander agieren. Dem werden wir mit unseren neuen AGB gerecht. So auch bei Ratenänderungen. Wir halten es für fair und erforderlich, dass der Advertiser über Änderungen rechtzeitig informiert. Das gilt im Wesentlichen natürlich für Ratensenkungen.

(habe ich mir schon gedacht, also sind wir zukünftig nicht verpflichtet kurzfristige Ratenänderungen, wie Beispielsweise Affiliate-Aktionen so weit im Voraus öffentlich Kund zu tun)

Kolumne24:

Ihr wollt zukünftig, dass Advertiser 2 Monate im Voraus euch Trackingänderungen mitteilen. Das ist meiner Meinung nach kaum praktikabel, weil Advertiser Änderungen im Trackingverfahren, wie z.B. den Einbau einer Trackingweiche ja nicht immer 2 Monate und länger im Voraus planen. Was genau ist damit gemeint?

Affilinet:

Auch hier ist es unser Ziel, beide Partner auf Augenhöhe zu bringen. Die Informationspflicht von zwei Monaten vor Umsetzung der Änderungen wird natürlich dann ausgelöst, wenn die Planungen mindestens zwei Monate vorher bekannt sind. Außerdem: werden wir informiert, können wir die Erfahrungen anderer weitergeben und so einen wertvollen Beitrag zu mehr Transparenz leisten.

(auch hier also keine Sorge, kein Advertiser ist verpflichtet 2 Monate im Voraus zu planen)

Kolumne24:

Der dritte Punkt befasst sich mit dem Thema mobile Endgeräte. Hier muss der Kunde ein Cookie-loses Tracking ermöglichen. Ist es aber nicht technisch anders gar nicht möglich? Den Punkt finde ich überflüssig, denn ohne cookieloses Tracking ist auf iPad & Co sowieso kein Tracking möglich.

Affilinet

Der Publisher hat zu Recht die Erwartungshaltung, dass Sales über mobile Endgeräte auch getrackt werden. Nicht in allen Fällen kann dies auf Basis von Cookie-Tracking erfolgen. Mit unserem affilinet Tracking gewährleisten wir das Tracking auch innerhalb des mobilen Kanals. Dies erwarten wir auch von anderen Trackingverfahren, z.B. den Trackingweichen, die zum Einsatz kommen. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von mobilen Endgeräten werden wir hiermit der aktuellen Marktentwicklung gerecht.


Kolumne24:

Ihr habt eure Kündigungsfrist extrem verlängert. Im schlechtesten Fall bleibt ein Kunde nach der Kündigung weitere 6 Monate, da er stets nur 3 Monate zu Quartalsende kündigen kann. Da ein Quartal ja auch 3 Monaten besteht ist dies sicherlich eine extrem lange Zeit. Wie kommt dieser Schritt zustande?

Affilinet:

Von mehr Planungssicherheit profitieren alle Beteiligten und die drei Monate Kündigungsfrist gelten selbstverständlich auch für uns. Damit bieten wir unseren Advertisern einen soliden zeitlichen Rahmen für planerische Veränderungen.

(Etwas einseitig gedacht, meiner Meinung nach. Sollte Affilinet wirklich ein Programm kündigen, muss das wohl einen sehr starken Grund haben und wird meist nur „fristlos aus wichtigem Grund“ sein. Die Planungssicherheit sehe ich hier daher nur auf der Seite des Netzwerkes)

Kolumne24:

Den letzte Punkt in unserer Liste finde ich extrem heikel. Wortwörtlich heißt es: „Bei Rechtsverstößen durch den Advertiser haftet dieser selbst und affilinet kann eine durch das Gericht zu prüfende Vertragsstrafe verhängen.“
Keine Angabe über die tatsächliche Höhe der Vertragsstrafe, aber auch keine genaue Angabe, was ihr mit „Rechtsverstößen“ meint. Das kann also bedeuten, wenn der Kunde gegen Lizenzrechte verstößt und daher eine Abmahnung bekommt, dass ihr ihm gleich eine Vertragsstrafe an den Hals schickt?
Wäre eine besser definierte Aussage, was ihr unter Rechtsverstößen meint nicht optimaler?

Affilinet:

Die Rechtsverstöße müssen natürlich einen Bezug zu unserer Vertragsbeziehung haben. Ansonsten haben wir überhaupt kein Interesse daran, Vertragsstrafen zu verhängen. Da aber Rechtsverstöße vielfältiger Natur sein können, ist es schwierig, vorab „Rechtsverstöße“ zu definieren. Diese Regelung ist vergleichbar mit der Pflicht zur Einhaltung von gesetzlichen Regelungen. Auch in diesem Fall ist eine konkrete abschließende Benennung der zu beachtenden Regelungen kaum realisierbar. Insofern werden lediglich exemplarisch wesentliche Gesetze genannt. Die tatsächliche Höhe der zu verhängenden Strafe muss je Einzelfall bestimmt werden. Dies hängt von dem Grad der Rechtsverletzung und dem damit entstandenen Schaden ab. Zudem ist dieser Betrag durch die Gerichte zu überprüfen.

(Ich glaube hier geht es eher um die Verstöße gegen die AGB’s des Netzwerkes, wie z.B. unrechtmäßige Stornierung oder Ausbau von Trackingpixeln. Das muss sich kein Advertiser Kopf machen, dass er z.B. bei „lapidaren“ Abmahnungen wegen Bildmaterialien auch beim Netzwerk Probleme bekommt.)

Fazit:

Mit ein wenig Erfahrung und Reindenken kann man also die neuen AGB-Änderungen bei Affilinet nachvollziehen, auch wenn vielleicht auf Grund rechtlicher Vorgaben nicht alles zu 100% genau beschrieben werden kann. Solche Änderungen sind stets eine Absicherung des Herausgebers und eine Verbesserung der Verständlichkeit für die Zusammenarbeit gedacht, wobei man sich stets die Frage stellen muss: Kann ich mit diesen Veränderungen leben oder beschneiden diese mich unzumutbar?

Ich glaube hier geht es lediglich um die Stärkung der Position des Netzwerkes und um gewisse Absicherungen, die aber (bis auf die verlängerte Kündigungsfrist) keine einschneidenden Änderungen bei laufenden Partnerprogrammen darstellt.

Nochmals ein Dankeschön an Anita Koziol für die Bereitschaft für dieses Interview.

 

3 Antworten to “Affilinet Statement zu den neuen AGB’s”

  1. Tibor sagt:

    Weisst du, lieber Kommentator, viel authentische wäre es, wenn du vielleicht eine valide Emailadresse angibst, anstatt in der völligen Anonymität abzutauchen…

  2. Affidepp sagt:

    Hauptsache Affili.net erlaubt weiterhin die Bewerbung von illegalen Online Apotheken ;).

    http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/bmg-online-rezepte-sind-unzulaessig/

  3. Daniel sagt:

    Naja – so richtig viel schlauer bin ich nun auch nicht. Mal abgesehen, dass ich bis heute keine neuen AGBs per Mail bekommen habe. Die neuen Aussagen sind immer noch recht wage und im Zweifel so auch gar nicht praktikabel, geschweigedenn umsetzbar.

    … im Zweifel wird sich ein Advertiser (und auch Affiliate) wohl eher NICHT mehr zu Affilinet begeben. Eigentlich sehr schade. Aber als Partner benötigt man AGBs auf die man sich verlassen kann. Ich glaube kaum das neue Advertiser so eine wackelige AGB durch ihre Rechtsabteilung bekommen.

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